Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in der Praxis
Seit 2004 hat der Gesetzgeber den Arbeitgeber verpflichtet, bei allen Beschäftigten, die länger als 6 Wochen in einem Zeitraum von einem Jahr erkrankt
Seminar-Nr.: J14b/2023
1. Tag:
- Berechnung des 6-Wochenzeitraums
- Einbindung des Betriebsrats in das BEM
- Hinzuziehung von Schwerbehindertenvertreter, Hausarzt, Werksarzt oder Servicestellen der Länder
- Umgang mit relevanten Daten und Schweigepflicht
- Mögliche Maßnahmen
- Dokumentation der Daten
- Folgen bei Ablehnung oder Abbruch des BEM
- Konsequenzen für den Arbeitgeber bei Unterbleiben eines BEM
- Konsequenzen für den Arbeitnehmer bei Ablehnung des BEM
2. Tag:
- Einführung des BEM-Verfahrens
- Korrekter Ablauf: BEM-Fälle Schritt für Schritt erfolgreich behandeln
Konstruktive Gesprächsführung im BEM
- Erfolgsentscheidend: das Erstgespräch führen
- Sinnvolle Gliederung des Erstgespräches sowie der Fallgespräche
- Aufbau eines vertrauensvollen Gesprächsklimas
- Eigenschaften und Grenzen einer zielorientierten Beratung im Wiedereingliederungsgespräch
SEMINARGEBÜHREN
TRAINER*IN
KATEGORIE
Besondere Seminarangebote, BVR und Ausbildung
TRAININGSART
Präsenz-Training
DAUER & UHRZEIT
31.08.2023 09:00 - 17:00 Uhr
ORT
VERANSTALTENDE
KONTAKT
Diebold, Sigrun
Telefon: 04873/18-19
E-Mail: seminare@tannenfelde.de