Unterweisungspflicht – Arbeitgeber & ihre Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz

Seminar-Nr.: TAN-29216

Die Berufsgenossenschaften verlangen in der DGUV Vorschrift 1, § 4: „Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung (…) zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.“

In diesem Seminar lernen Sie, welche Aufgaben alle Beteiligten im betrieblichen Arbeitsschutz haben. Sie können Gefahren am Arbeitsplatz erkennen und erlernen, mit welchen Maßnahmen Arbeitsunfälle vermieden werden können. Sie wissen, wie man Arbeitsunfälle, Störfälle und Ausfallzeiten im Unternehmen reduzieren kann. Sie können Unterweisungen planen und sie anschaulich und verständlich gestalten. Sie kennen die geeigneten Materialien und Hilfsmittel.

  • Pflichten und Aufgaben von Führungskräften im betrieblichem Arbeitsschutz
  • Die Unterweisung von Mitarbeitern als Managementinstrument und Führungsaufgabe
  • Formen der Unterweisung und der Wiederholungsunterweisung
  • Vorbereitung und Planung von Unterweisungen
  • Aufgaben der Berufsgenossenschaften, Definition Arbeits- bzw. Wegeunfall
  • Einführung in die verschiedenen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und ihre Bedeutung in der Sicherheitsunterweisung
  • Erstellung von rechtssicherer Arbeitsschutzdokumentation
  • Benutzung von Arbeitsmitteln und Erkennen von Defekten
  • Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung
  • Praxisbeispiele und Rechtsprechung

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit 2 Punkten im Bereich Arbeitsschutz bewertet.

SEMINARGEBÜHREN

320,00 €

TRAINER*IN

wird noch bekanntgegeben

 

KATEGORIE

Arbeits- und Gesundheitsschutz

TRAININGSART

Online Training

DAUER & UHRZEIT

09.09.2025
15:30 - 19:30

ORT

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