Brandschutz- und Evakuierungshelfer nach § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und §22 DGUV V1, ASR A 2.2
Seminar-Nr.: TAN-02208
Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes auch Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions– und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Sie erlernen den Ablauf der Gebäudeevakuierung im Notfall.
Das Seminar enthält eine praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzübung mit Handfeuerlöscher).
Theorie:
- Grundzüge des Brandschutzes und der betrieblichen Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Grundzüge des Evakuierungsmanagements
- Betriebliche Evakuierungsorganisation
- Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere Bereiche
- Verhalten von Menschen in Notfällen
- Unterstützung ortsfremder Personen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität
Praxis:
- Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
Hinweis: Unternehmen haben eine ausreichende Anzahl (ca. 5 %) der Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen auszubilden und als Brandschutzhelfer zu benennen (DGUV 205-023). Die DGUV empfiehlt zur Auffrischung der Kenntnisse die Ausbildung alle 3 bis 5 Jahre zu wiederholen.
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit 2 Punkten im Bereich Arbeitsschutz und 1 Punkt im Bereich Brandschutz bewertet.
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KATEGORIE
Arbeits- und Gesundheitsschutz
TRAININGSART
Präsenz-Training
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